WO MUSS IN DER STADT ENTSIEGELT WERDEN?
Auch in Mannheim existieren zahlreiche Vorgärten, die teilweise oder vollständig mit Kies oder Steinen bedeckt sind (sog. „Schottergärten“). Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe: ästhetische Vorlieben, fehlende Zeit oder Kraft für Gartenarbeit oder die vermeintlich leichte Pflege.
Schottergärten sind vergleichbar mit versiegelten Flächen und haben zahlreiche Nachteile: sie bieten keinen Lebensraum für Insekten und Vögel, können weniger Wasser speichern und heizen sich im Sommer stark auf.
Eine Luftbildanalyse im Jahr 2023 ergab, dass in Mannheim rund 2.000 Schottergärten existieren. Sie treten insbesondere in Einzel-, Doppel- oder Reihenhausgebieten außerhalb historisch gewachsener Ortskerne auf. Die Karte unten visualisiert die Verteilung im Stadtgebiet auf Baublockebene. Oftmals treten Schottergärten gehäuft in Nachbarschaften oder Straßenzügen auf.
Mit der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg (§ 21a NatSchG-BW) sind seit 1. August 2020 Schottergärten ausdrücklich verboten.