Einzelhandelsstandorte, insbesondere Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte, weisen häufig große, versiegelte Freiflächen mit ebenerdigen Stellplatzflächen auf. Diese Einzelhandelsflächen liegen oftmals auf größeren Flächen außerhalb des dichten Siedlungskerns oder in Gewerbegebieten. Die bauliche Einordnung umfasst in der Regel Hallen, die meist in Leichtbauweise errichtet und von großen, versiegelten Parkplatzflächen mit wenig Grünstrukturen und Bäumen umgeben sind. Die Stellplätze der Einzelhandelsstandorte sind meist mengenmäßig überdimensioniert und gleichzeitig nicht voll ausgenutzt, um den Stellplatzbedarf gemäß der Landesbauordnung zu decken.