2.6

Aufenthalts- und Freizeitbereiche teilentsiegeln

Maßnahmenart

Teilentsiegelung

Maßnahmengruppe

Umwandlung von vollversiegelten in teilversiegelte Flächen durch den Einsatz von wasserdurchlässigen Belägen wie Rasenfugenpflaster, Rasenwaben, Sickersteine, Porenpflaster und Holzpflaster

Kurzbeschreibung und
Voraussetzungen

Ein Entsiegelungspotenzial ergibt sich von der Wohnbebauung bis zu gewerblich genutzten Flächen. Im öffentlichen Raum finden sich zudem zahlreiche versiegelte Freiflächen wie Stadtplätze, die Potenzial zur Teilentsiegelung bieten. Bei der Entsiegelung im öffentlichen Raum müssen häufig noch die Belange der barrierefreien Zugänglichkeit und des Denkmalschutzes beachtet werden, wodurch Restriktionen in der Umsetzung entstehen können.

Um den Umgang mit Niederschlagswasser über die Teilentsiegelung hinaus zu optimieren und somit eine effiziente Rückhaltung von Wasser zu ermöglichen, bietet es sich an, diese Maßnahme mit verschiedenen Ansätzen der „funktionalen Entsiegelung“ zu kombinieren. Plätze und Aufenthaltsbereiche können zudem zur Starkregenvorsorge genutzt werden (3.3.4), indem die Retentionsfähigkeit gesteigert wird, oder zur Hitze- und Dürrevorsorge (3.3.1), indem der Bodenwasserhaushalt zur Grundwasseranreicherung gestärkt wird.

Klimaschutz und Klimaanpassung:
• Regenwasser versickern
• Wasser verdunsten
• Retentionsfähigkeit und -kapazität verbessern
• Kühle Orte schaffen

Biologische Vielfalt:
• Wuchsbedingungen ermöglichen
• Lebensräume schaffen und sichern

Lebensqualität:
• Grünflächen mehrfach nutzen
• Schaffung von Klimakomfortplätzen,
bspw. Kühlung durch Verdunstung

Die Kosten sind stark abhängig von der Vornutzung der Fläche und den damit verbundenen Kosten der Entsiegelung.
Für die Neuanlage wird neben der Herstellung des Planums die Verlegung des Pflasters erforderlich. Die Spanne für wasserdurchlässige Beläge ist weit und reicht von 20,00 EUR/m² für einfache Rasengittersteine bis über 100,00 EUR/m² für hochwertige Beläge wie z.B. Rasenliner.

Nach oben scrollen