2.5
Infrastruktur teilentsiegeln
(z. B. Wäschespinnenplatz, Mülleimerstellfläche)
Maßnahmenart
Teilentsiegelung
Maßnahmengruppe
Umwandlung von vollversiegelten in teilversiegelte Flächen durch den Einsatz von wasserdurchlässigen Belägen wie Rasenfugenpflaster, Rasenwaben, Sickersteine, Porenpflaster und Holzpflaster
Kurzbeschreibung und
Voraussetzungen
Die Teilentsiegelung bezieht sich auf Flächen, die nicht durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) befahren werden und hauptsächlich der Freizeit- und Erholungsnutzung dienen. Durch die Teilentsiegelung von Aufenthaltsflächen kann das Kleinklima punktuell an Orten verbessert werden, an denen sich viele Menschen aufhalten. Während private Aufenthaltsflächen nach Wunsch barrierefrei gestaltet werden können, muss im öffentlichen Raum die Barrierefreiheit in der Regel erreicht werden.
Die Maßnahmen beziehen sich gleichermaßen auf private und öffentliche Flächen.
Grundsätzlich eignet sich für die Entsiegelung von Aufenthaltsflächen das gesamte Spektrum der versickerungsfähigen Beläge, wobei der Geh- und Rollkomfort in Abhängigkeit zu den Nutzungsansprüchen zu beachten ist. Neben der Barrierefreiheit oder -armut müssen bei der Teilentsiegelung von Infrastruktur die Maßnahmen eng mit der Nutzung der Fläche abgestimmt sein. Zum Beispiel muss bei Müllplätzen die Befahrbarkeit mit größeren Müllbehältern beachtet werden. Daher sind in diesen Bereichen begrünte Beläge wie Rasengittersteine und Pflaster mit breitem Fugen ungeeignet.
Bei der Teilentsiegelung entstehen wirtschaftliche Vorteile, da durch die dezentrale Speicherung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück Kosten für die Abwassergebühr eingespart werden.
Ein Entsiegelungspotenzial ergibt sich von der Wohnbebauung bis zu gewerblich genutzten Flächen. Im öffentlichen Raum finden sich zudem zahlreiche versiegelte Freiflächen wie Stadtplätze, die Potenzial zur Teilentsiegelung bieten. Bei der Entsiegelung im öffentlichen Raum müssen häufig noch die Belange der barrierefreien Zugänglichkeit und des Denkmalschutzes beachtet werden, wodurch Restriktionen in der Umsetzung entstehen können.
Um den Umgang mit Niederschlagswasser über die Teilentsiegelung hinaus zu optimieren und somit eine effiziente Rückhaltung von Wasser zu ermöglichen, bietet es sich an, diese Maßnahme mit verschiedenen Ansätzen der „funktionalen Entsiegelung“ zu kombinieren. Plätze und Aufenthaltsbereiche können zudem zur Starkregenvorsorge genutzt werden (3.3.4), indem die Retentionsfähigkeit gesteigert wird, oder zur Hitze- und Dürrevorsorge (3.3.1), indem der Bodenwasserhaushalt zur Grundwasseranreicherung gestärkt wird.
Klimaschutz und Klimaanpassung:
• Regenwasser versickern
• Wasser verdunsten
• Retentionsfähigkeit und -kapazität verbessern
• Kühle Orte schaffen
Biologische Vielfalt:
• Wuchsbedingungen ermöglichen
• Lebensräume schaffen und sichern
Lebensqualität:
• Grünflächen mehrfach nutzen
• Schaffung von Klimakomfortplätzen,
bspw. Kühlung durch Verdunstung
Die Kosten sind stark abhängig von der Vornutzung der Fläche und den damit verbundenen Kosten der Entsiegelung.
Für die Neuanlage wird neben der Herstellung des Planums die Verlegung des Pflasters erforderlich. Die Spanne für wasserdurchlässige Beläge ist weit und reicht von 20,00 EUR/m² für einfache Rasengittersteine bis über 100,00 EUR/m² für hochwertige Beläge wie z.B. Rasenliner.