2.2
Pkw- und Fahrradstellplätze teilentsiegeln
(z. B. Rasenwaben und Splittfugenpflaster)
Maßnahmenart
Teilentsiegelung
Maßnahmengruppe
Umwandlung von vollversiegelten in teilversiegelte Flächen durch den Einsatz von wasserdurchlässigen Belägen wie Rasenfugenpflaster, Rasenwaben, Sickersteine, Porenpflaster und Holzpflaster
Kurzbeschreibung und
Voraussetzungen
Die Teilentsiegelung ermöglicht unter anderem, punktuell das lokale Kleinklima zu verbessern, der Bildung von Hitzeinseln entgegenzuwirken und zumindest in eingeschränkten Maß die Biodiversität zu stärken, ohne die ursprüngliche Nutzung der Fläche zu verändern. Vorteile ergeben sich ebenfalls im Umgang mit dem Niederschlagswasser, welches vor Ort versickern kann und somit nicht direkt in die Kanalisation eingeleitet wird. Dies bringt neben den positiven Effekten für das Ökosystem auch wirtschaftliche Vorteile mit sich, da auch die Kosten für die Abwassergebühr reduziert werden. Eine Teilentsiegelung von Verkehrsflächen ist auch mit der Befahrbarkeit durch Rettungs- und Müllfahrzeugen vereinbar. Der Geh- und Rollkomfort kann durch Komfortstreifen geringer Fugenbreite, streifige Verfüllung der Fugen oder auch geschlossene Laufbänder erreicht werden.
Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Effekte auf die Starkregenvorsorge und den Wasserrückhalt sowie die Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere sind stark abhängig von der Wahl des Belags, Fugenanteil und dem Fugenfüllmaterial.
(2.2) Die Maßnahme Pkw- und Fahrradstellplätze teilentsiegeln zielt darauf ab, Stellplätze luft- und wasserdurchlässig zu gestalten. Für stark frequentierte Stellplätze können wasserdurchlässige Beläge wie Sickersteine oder Pflaster mit grünen Fugen verwendet werden. Weniger stark genutzte Stellplätze können hingegen mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen gestaltet werden, wodurch nicht nur die Versickerung von Regenwasser, sondern ebenfalls die biologische Vielfalt zumindest anteilig gefördert wird.
Flächenpotenziale für die Teilentsiegelung von Verkehrsflächen gibt es in ganz Mannheim, sowohl auf öffentlichen als auch auf private Flächen. Voraussetzung ist, dass die zukünftige Nutzungsintensität und die Auswahl des Belags aufeinander abgestimmt sind.
Potenziale für die Teilentsiegelung von Pkw-Zufahrten und Pkw-Stellplätzen ergeben sich beispielsweise bei Sammelparkplätzen, wie auf Gewerbe- und Industrieflächen sowie bei Wohnstandorten mit Geschosswohnungsbau. Zusätzlich können Geh- und Radwege wie auch Pkw-Stellplätze im Straßenraum und Straßenbahngleise wasser- und luftdurchlässiger gestaltet werden. Erhebliche Potenziale für die Teilversiegelung haben Flächen des Gemeinbedarfs wie Bildungseinrichtungen oder das Umfeld von Kirchen.
Das Grundwasser wird unter teilversiegelten Flächen angereichert, was Synergieeffekte mit den Zielen hat, die in der Maßnahme 3.3.1 (Hitze- und Dürrevorsorge) verfolgt werden. Weiter Synergien entstehen bei einer Zuleitung von Regenwasser aus den umliegenden Flächen (3.2.2), da das Kanalnetz entlastet wird und das Regenwasser stattdessen dezentral versickern kann.
Klimaschutz und Klimaanpassung:
• Regenwasser versickern
• Wasser verdunsten
• Retentionsfähigkeit und -kapazität verbessern
• Kühle Orte schaffen
Biologische Vielfalt:
• Wuchsbedingungen ermöglichen
• Lebensräume schaffen und sichern
Lebensqualität:
• Grünflächen mehrfach nutzen
• Schaffung von Klimakomfortplätzen,
bspw. Kühlung durch Verdunstung
Die Kosten sind stark abhängig von der Vornutzung der Fläche und den damit verbundenen Kosten der Entsiegelung. Für die Neuanlage wird neben der Herstellung des Planums die Verlegung des Pflasters erforderlich. Die Spanne für wasserdurchlässige Beläge ist weit und reicht von 20,00 EUR/m² für einfache Rasengittersteine bis über 100,00 EUR/m² für hochwertige Beläge wie z.B. Rasenliner.