1.3

Stellplätze und Zufahrten reduzieren

Maßnahmenart

Vollentsiegelung

Maßnahmengruppe

Herstellung eines offenen, belebten Bodens einschließlich Unterbau, Leitungen und Fundamente durch die Entfernung von Materialien wie Asphalt, Beton, Platten, Pflaster und Gebäuden

Kurzbeschreibung und
Voraussetzungen

Stellplätze und Zufahrten sind sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum zu einem Großteil versiegelt. Aufgrund der hohen Versiegelung bilden diese Flächen Hitzeinseln. Stellplatzanlagen bieten ein erhebliches Potenzial, vor allem dann, wenn dies mit einer Strategie der Verkehrswende verbunden wird (Stärkung des ÖPNV und Radverkehr, Parkraumbewirtschaftung, Jobticket, usw.). 

Maßnahmen sind:
• Aufgabe der Stellplatzfunktion insgesamt oder von Teilflächen
• Reduktion von Zufahrten und Nebenflächen
• Umbau von einzelnen Stellplätzen (jeder fünfte Stellplatz wird in eine Vegetationsfläche mit Versickerungsbeet oder einen hydrologisch optimierten Baumstandort umgewandelt)

Diese Maßnahme bietet mehrere Vorteile, indem sie den negativen Auswirkungen von Starkregenereignissen vorbeugt, die Reduzierung von Hitzeinseln begünstigt, die biologische Vielfalt fördert und das Orts- und Landschaftsbild der Stellplatzanlagen verbessert – von grau zu grün.

Stellplätze und Zufahrten können im Grundsatz überall auf privaten und öffentlichen Flächen entsiegelt werden. Ausgenommen sind Behindertenstellplätze und die Stellplätze mit einer Stellplatzverpflichtung nach Landesbauordnung. Diese können abgelöst werden, wobei in der Stadt Mannheim eine Bonusregelung in Form einer Ermäßigung greift, wenn eine Entsiegelung mit Begrünung stattfindet (vgl. § 3 (3) Allgemeine Bestimmungen der Stadt Mannheim über die Stellplatzablösung vom 28.07.2020). [1] 

Beispielhafte Flächenpotenziale sind große Stellplatzanlagen (Sammelparkplätze) im Bereich der Wohnbebauung, Gewerbenutzung und öffentlichen Gebäuden sowie private Zufahrten und Pkw-Stellplätze von Einzel- und Mehrfamilienhäusern.

[1] https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-08/s06-18.pdf

Mit der Reduktion von Stellplätzen und Zufahrten können mitunter auch ungenutzte Anlagen, wie Garagen abgerissen (1.1) und nicht befahrbare versiegelte Flächen entfernt werden (1.4).

Für die Herstellung von hydrologisch optimierten Baumstandorten auf engen Raum sollten Maßnahmen zur Herstellung von Bodenfunktionen, wie Wurzelraumoptimierung (3.2) und die Nutzung der umliegenden versiegelten Flächen zur Bewässerung (3.4) genutzt werden. Wenn eine Vollentsiegelung von Stellplätzen und Zufahrten nicht möglich ist, sollte die Möglichkeit zur Teilentsiegelung geprüft werden (2.1; 2.2).

Klimaschutz und Klimaanpassung:
• Regenwasser versickern
• Wasser verdunsten
• Regenwasser zuführen
• Retentionsfähigkeit und -kapazität verbessern
• Kühle Orte schaffen
• Natürliche Bodenfunktion herstellen

Biologische Vielfalt:
• Wuchsbedingungen ermöglichen
• Lebensräume schaffen und sichern

Lebensqualität:
• Schaffung von Klimakomfortplätzen,
bspw. Kühlung durch Verdunstung

Die Kosten für eine vollständige Entsiegelung können je nach Bestandssituation erheblich variieren. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Kosten, darunter Material, Unterbau, Baustelleneinrichtung, Bodenaushub und Bodenbelastungen, Auswahl Oberboden und Bepflanzung. Die Kosten für die Entsiegelung liegen zwischen 60,00 und 230,00 EUR/m². Bei einer Stellplatzverpflichtung nach Landesbauordnung fallen zusätzliche Ablösebeträge an.

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