1.2
Entsiegelung von Aufenthalts- und Freizeitbereichen
Maßnahmenart
Vollentsiegelung
Maßnahmengruppe
Herstellung eines offenen, belebten Bodens einschließlich Unterbau, Leitungen und Fundamente durch die Entfernung von Materialien wie Asphalt, Beton, Platten, Pflaster und Gebäuden
Kurzbeschreibung und
Voraussetzungen
Die Entsiegelung von Aufenthalts- und Freizeitbereichen umfasst beispielsweise Spielplätze, Sportanlagen, Promenaden, Picknick- und Grillplätze sowie befestigte Wege- und Platzflächen. Die Entsiegelung spielt eine entscheidende Rolle für die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt, insbesondere in verdichteten städtischen Räumen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. Vorteile entstehen beispielsweise, indem durch die Verdunstungsleistung des entsiegelten Bodens extreme Temperaturen gemildert werden.
Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Aufenthalts- und Freizeitbereiche benutzerfreundlich gestaltet werden und auch ein besonderes Augenmerk auf die barrierefreie Nutzung gelegt wird.
Aufenthalts- und Freizeitbereiche können prinzipiell in allen Strukturtypen Mannheims entsiegelt werden. Beispielsweise auf Stadtplätzen mit wenig bis keinem Grünflächenanteil, auf Freiflächen des Gemeinbedarfs, wie Schulhöfe, oder in Gemeinschaftsflächen von Großwohnsiedlungen. Dabei können jedoch nur Flächen vollständig entsiegelt werden, die keine Erschließungsfunktion haben und durch Fahrzeuge (z.B. Feuerwehr) befahren werden müssen.
Die Entsiegelung von Aufenthalts- und Freizeitbereichen sollte vorrangig an Standorten mit einer hohen Hitzebelastung und/oder einer erhöhten Gefahr von Überflutungen erfolgen. Insbesondere sollten solche Maßnahmen an Orten priorisiert werden, wo sich vermehrt hitzevulnerable Gruppen wie Kinder und Senioren aufhalten.
Bei der Entsiegelung von Aufenthalts- und Freizeitbereichen sollte die barrierefreie bzw. -arme Zugänglichkeit berücksichtigt werden, beispielsweise durch Herstellung von teilentsiegelten Geh- und Radwegen (2.3) sowie der punktuellen Teilentsiegelung von Aufenthalts- und Freizeitbereichen (2.6). Komfortstreifen mit guten Rolleigenschaften können eine weitere Maßnahme sein, um Teilentsiegelung und Barrierefreiheit zu verbinden.
Klimaschutz und Klimaanpassung:
• Regenwasser versickern
• Wasser verdunsten
• Kühle Orte schaffen
• Natürliche Bodenfunktion herstellen
Biologische Vielfalt:
• Wuchsbedingungen ermöglichen
• Lebensräume schaffen und sichern
Lebensqualität:
• Grünflächen mehrfach nutzen
• Schaffung von Klimakomfortplätzen,
bspw. Kühlung durch Verdunstung